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Familienrecht Erbrecht
Rechtsanwältin Woldin | Schwerpunkte
Rechtsanwältin Erika Woldin
Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Woldin hat Ihre anwaltliche Tätigkeit aus Altergründen im November 2017 beendet
   
  Rechtsanwältin Erika Woldin, Abitur Heidehofgymnasium in Stuttgart, Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen. Seit 1973 selbständige Rechtsanwältin in Köln und München, verheiratet, zwei Kinder.

Als selbständige Rechtsanwältin arbeite ich seit 35 Jahren in selbständiger Praxis. In den ersten Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit lag mein Schwerpunkt im Bereich der Strafverteidigung und des Arbeitsrechtes. Seit 20 Jahren habe ich mich im Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Seit 8 Jahren bin ich Fachanwältin für Familienrecht.

Dieses Fachwissen und meine langjährige Erfahrung kommt meinen Mandanten zugute.

Neben meiner anwaltlichen Arbeit bin ich seit vielen Jahren für Vereine und Verbände im Bereich des Familienrechts beratend und durch Vorträge und Schulungen tätig, insbesondere für den „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) München.

Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts,

so auch bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Testamenten, Erbverträgen sowie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und im Verfahren wegen Scheidung, in dem meist auch der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinn geregelt werden müssen.

Voraussetzung für einen fairen Interessenausgleich zwischen Eheleuten ist, dass jeder die eigenen Ansprüche genau kennt. Dies ist ohne fundierte anwaltliche Beratung und Berechnung der Zugewinnausgleichsansprüche und Unterhaltsansprüche nicht möglich.

 

Es ist mir wichtig, Sie nicht nur mit Engagement, Einfühlungsvermögen und wenn nötig Kampfgeist zu vertreten, sondern auch das Ziel einer einvernehmlichen Lösung der familienrechtlichen Konflikte nicht aus den Augen zu verlieren.

Das Kindschaftsrecht ist einer der schwierigsten Bereiche des Familienrechts, weil jede streitige Auseinandersetzung zwischen den Eltern das seelische Gleichgewicht des Kindes beeinträchtigt. Auf diesem Gebiet des Sorgerechts und Umgangsrechts verfüge ich über große Erfahrung durch die ca. 20-jährige Beratung von alleinerziehenden Müttern und Vätern, die ich im Rahmen des VAMV München durchgeführt habe.

Im Erbrecht geht es vor Eintritt des Erbfalles überwiegend um die Regelung der Erbfolge, die Errichtung eines Testamentes sowie um Zuwendungen durch Schenkungen und Vermächt-nisse, also um alles, was mit dem lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensübergang zu tun hat. Nach Eintritt des Erbfalles stehen im Mittelpunkt die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie die Anfechtung letztwilliger Verfügungen.

 
         
 
 


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